Postfinance machte im Juli ihre Kunden in einem Schreiben auf ­einen neuen Passus «Entschädigungen von Dritten» aufmerksam. In den «Teilnahmebedingungen Fonds» steht: «Postfinance kann von Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anlagefonds Entschädigungen erhalten.» Sie stünden als «Entgelt für die erbrachten Vertriebsleistungen vollumfänglich und ausschliesslich Postfinance zu». 

Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um Retrozessionen. Und diese gehören laut Bundesgerichtsurteil von Oktober 2012 den Kunden. Rechtsgültig darauf verzichten können Kunden nur, wenn sie die Höhe der Entschädigungen kennen. Postfinance gibt sie im Schreiben bekannt. Die Entschädigungen betragen je nach Fondskategorie jährlich 0 bis maximal 0,65 Prozent der in einen Fonds investierten Summe. 

Wichtig: Die geänderten Teilnahmebedingungen treten in Kraft, sofern sich Kunden nicht ausdrücklich dagegen aussprechen.