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Beratung | K-Tipp 13/2002

Abstimmung auch untraktandiert gültig?

An der letzten Versammlung der Stockwerkeigentümer haben wir auch über die Erhöhung des Verwalterhonorars abgestimmt. Dieses Geschäft war aber nicht auf der Traktandenliste. Die Mehrheit hat die Erhöhung knapp angenommen. Ich stimmte dagegen. Ist dieser Beschluss gültig?

Ja. Unter der Rubrik «Diverses» kann die Versammlung der Stockwerkeigentümer spontan Beschlüsse zu Themen fassen, die nicht traktandiert waren.

Kommt der Beschluss mit einer Mehrheit der anwesenden und/oder vertretenen Eigentümer zu Stande, ist er grundsätzlich gültig.

Nur: Der Beschluss hat einen Mangel, weil das Geschäft nicht ordnungsgemäss, wie im hier anwendbaren Vereinsrecht, traktandiert war (Artikel 67 Absatz 3 des Zivilgesetzbuches ZGB).

Sie können demnach den Beschluss anfechten. Dazu berechtigt sind alle, die nicht anwesend oder dagegen waren.

Der Beschluss muss innert 30 Tagen, nachdem der Stockwerkeigentümer davon Kenntnis erhalten hat, beim zuständigen Gericht angefochten werden (Artikel 75 ZGB).

Der Richter kann dann den Beschluss aufheben und verfügen, dass die Eigentümerversammlung über das Geschäft, nach gehöriger Ankündigung, nochmals abstimmen muss.

Unterbleibt eine Anfechtung, wird der Beschluss, obwohl mangelhaft, rechtskräftig.

Im Übrigen können Sie sämtliche Beschlüsse, die gegen eine Bestimmung des Reglements verstossen, beim Richter anfechten.

21. August 2002


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