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Mein Freund und ich wollen ab November ein halbes Jahr auf Weltreise. Was müssen wir in Sachen Versicherungen und Steuern vorkehren? Sollen wir uns abmelden, um Steuern zu sparen?
Für einen sechsmonatigen Auslandaufenthalt sollten Sie sich auf keinen Fall abmelden.
Andernfalls müssten Sie nämlich per 31. Oktober eine Steuererklärung ausfüllen. Das Steueramt würde Ihr Einkommen aber auf das ganze Jahr hochrechnen, um den Steuersatz zu ermitteln. Sie würden bei einer Abmeldung also deutlich mehr Steuern zahlen.
Ausserdem könnten Sie bei einer Abmeldung nur die bis Ende Oktober angefallene Verrechnungssteuer zurückfordern. Die Verrechnungssteuer für die restlichen zwei Monate würde verfallen, weil sie nur zurückfordern kann, wer am 31. Dezember in der Schweiz Wohnsitz hat.
Achtung: Geben Sie vor der Abreise Ihren Job auf, sind Sie auch nicht mehr Mitglied einer Pensionskasse und somit nicht mehr gegen die finanziellen Folgen von Tod oder Invalidität versichert. Sofern Sie nach dem Auslandaufenthalt wieder beim gleichen Unternehmen arbeiten, sollten Sie sich für die Zeit der Reise freiwillig bei der Pensionskasse weiter versichern, um den Risikoschutz beizubehalten.
Ausserdem lohnt es sich, den Unfallschutz durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers mit einer so genannten Abredeversicherung zu verlängern. Dies ist bis zu 180 Tage über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus möglich.
Zudem sollten Sie abklären, ob Sie bei Ihrer Krankenkasse eine ausreichende Deckung für Arzt-, Spital- und Repatriierungskosten im Ausland haben. Für den Aufenthalt in Ländern mit sehr hohen Gesundheitskosten - beispielsweise die USA und Kanada - sollten Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen.
Allenfalls empfiehlt sich auch eine zeitlich begrenzte Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Krankheit, falls Sie diese Risiken nicht bei Ihrer Pensionskasse weiter versichern können.
(rr)
27. Oktober 2004