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Beratung | K-Tipp 9/2005

Kann ich die Franchise heruntersetzen?

Seit vielen Jahren habe ich bei der Sanitas eine Halbprivat-Spitalversicherung mit einer freiwilligen Franchise von 3000 Franken. Nun wollte ich diese Franchise auf 1500 Franken heruntersetzen. Dies hat man mir verweigert: Mit meinen 58 Jahren sei ich für eine solche Reduktion der Franchise zu alt. Kann ich meinen Wunsch durchsetzen?

Nein. Die Krankenkassen betrachten die Herabsetzung oder gar Aufhebung einer Franchise in den Spitalzusätzen als Höherversicherung - und dann sind sie zu nichts verpflichtet, denn bei den Zusatzversicherungen gibt es keinen Aufnahmezwang. Zudem dürfen die Kassen nach Belieben restriktive Bedingungen ins Spiel bringen.

Die Sanitas tut das, indem sie eine Alterslimite setzt und zusätzlich eine Gesundheitsprüfung verlangt. Das heisst: Wer älter als 55 ist, kann bei der Sanitas die Franchise nicht mehr herabsetzen und nicht mehr aufheben. Jüngere können dies nur tun, wenn sie vollkommen gesund sind.

Solche oder ähnliche Restriktionen beim Herabsetzen oder Aufheben der Spitalfranchise gibts bei allen grossen Krankenkassen, die der K-Tipp angefragt hat:

- EGK: Alterslimite 60, mit Gesundheitsprüfung.

- KPT: Alterslimite 70, mit Gesundheitsprüfung.

- Helsana, Progrès, ÖKK, Sansan, Swica und Visana: Keine Alterslimite, aber Gesundheitsprüfung.

- Atupri und Intras: Erst möglich, wenn man die Franchise drei Jahre lang hatte. Dann aber keine Alterslimite und keine Gesundheitsprüfung.

- Concordia und Wincare: Erst möglich, wenn man die Franchise drei Jahre lang hatte. Keine Alterslimite, aber Gesundheitsprüfung.

- Groupe Mutuel: Alterslimite 60 bzw. 55, mit Gesundheitsprüfung. Einmonatige Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr. Dann beginnt eine neue 5-jährige Vertragsdauer.

- Supra: Erst möglich, wenn man die Franchise drei Jahre lang hatte. Keine Alterslimite, keine Gesundheitsprüfung. Kündigungsfrist ein Jahr auf Ende Kalenderjahr.

- CSS: Keine Alterslimite, keine Gesundheitsprüfung (Kündigungsfrist ein Jahr).

In der Regel (falls in der Aufzählung nicht anders erwähnt) ist das Herabsetzen oder Aufheben der Spitalfranchise mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Kalenderjahr möglich.


Assura und Innova bieten in der Spitalzusatzversicherung keine Franchisen an.

Beachten Sie zu diesem Thema die folgenden Tipps:

- Franchisen in der Spitalzusatzversicherung halbprivat oder privat gibt es meist in Abstufungen von 1000 bis 5000 Franken, bei einzelnen Kassen sogar bis 10 000 Franken. Die Prämienrabatte bewegen sich dabei zwischen 10 und 70 Prozent (von Kasse zu Kasse unterschiedlich).

- Passen Sie eine allfällige Wahlfranchise Ihrem Budget an. Wer mit Wahlfranchise versichert ist, muss bei einem Spitalaufenthalt diese Summe umgehend selber zahlen. Bedenken Sie, dass zur Franchise in der Spitalzusatzversicherung auch noch die Franchise der Grundversicherung kommt.

- Sie können die Bezahlung der Spitalzusatzfranchise umgehen, indem Sie freiwillig in die allgemeine Abteilung gehen. Erkundigen Sie sich.

- Fragen Sie vor dem Abschluss einer Spitalfranchise, unter welchen Umständen das spätere Herabsetzen oder Aufheben der Franchise möglich ist. Diese Restriktionen stehen meist nicht in den Versicherungsbedingungen, sondern nur in den internen Richtlinien der Kassen.

- Bei Mutterschaft müssen Frauen eine freiwillige Spitalzusatzfranchise ebenfalls zahlen (nicht aber die Franchise in der Grundversicherung).

- Schliessen Sie Jahresfranchisen immer auf Beginn eines Kalenderjahres ab. Falls Sie nämlich die Franchise während des Jahres abschliessen, müssen Sie bei vielen Kassen die Jahresfranchise trotzdem voll übernehmen, falls Sie noch im gleichen Kalenderjahr ins Spital müssen.

(em)

04. Mai 2005


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