SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 01/2006

Sind Beschlüsse anfechtbar?

Ich bin Mitglied einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Vor drei Wochen gabs eine Sitzung, an der ich nicht teilgenommen habe. Nun steht im Protokoll, dass unter dem Traktandum «Diverses» das Benützungsreglement für die Besucherparkplätze geändert wurde.Auf der Traktandenliste, die den Eigentümern vor der Sitzung zugestellt worden war, war davon nicht die Rede.
Hätte ich dies gewusst, wäre ich an die Sitzung gegangen. Kann ich den Beschluss noch anfechten?

Ja. In der Stockwerkeigentümerversammlung können grundsätzlich nur Beschlüsse gefasst werden, die sich auf traktandierte Themen beziehen. Die Mitglieder sollen anhand der Traktandenliste entscheiden können, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen oder nicht.

Unter der Rubrik «Diverses» kann die Versammlung zwar auch über nicht traktandierte Themen diskutieren. Die Beschlussfassung über eine in der Diskussion aufgeworfene, aber nicht ordentlich traktandierte Frage ist jedoch nicht zulässig. Eine solches Geschäft ist auf eine spätere Versammlung zu verschieben und dann ordnungsgemäss zu traktandieren.

In Ihrem Fall ist der Beschluss deshalb anfechtbar. Die Anfechtung hat durch Klage beim zuständigen Richter zu geschehen. Sie müssen die Klage innert eines Monats seit Kenntnisnahme einreichen. Ausnahme: Falls das Reglement dies ausdrücklich vorsieht, ist die Beschlussfassung über nicht traktandierte Themen zulässig.

(ad)

11. Januar 2006


Beitrag als PDF
Sind Beschlüsse anfechtbar?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte