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Ich bin Mitglied einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Vor drei Wochen gabs eine Sitzung, an der ich nicht teilgenommen habe. Nun steht im Protokoll, dass unter dem Traktandum «Diverses» das Benützungsreglement für die Besucherparkplätze geändert wurde.Auf der Traktandenliste, die den Eigentümern vor der Sitzung zugestellt worden war, war davon nicht die Rede.
Hätte ich dies gewusst, wäre ich an die Sitzung gegangen. Kann ich den Beschluss noch anfechten?
Ja. In der Stockwerkeigentümerversammlung können grundsätzlich nur Beschlüsse gefasst werden, die sich auf traktandierte Themen beziehen. Die Mitglieder sollen anhand der Traktandenliste entscheiden können, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen oder nicht.
Unter der Rubrik «Diverses» kann die Versammlung zwar auch über nicht traktandierte Themen diskutieren. Die Beschlussfassung über eine in der Diskussion aufgeworfene, aber nicht ordentlich traktandierte Frage ist jedoch nicht zulässig. Eine solches Geschäft ist auf eine spätere Versammlung zu verschieben und dann ordnungsgemäss zu traktandieren.
In Ihrem Fall ist der Beschluss deshalb anfechtbar. Die Anfechtung hat durch Klage beim zuständigen Richter zu geschehen. Sie müssen die Klage innert eines Monats seit Kenntnisnahme einreichen. Ausnahme: Falls das Reglement dies ausdrücklich vorsieht, ist die Beschlussfassung über nicht traktandierte Themen zulässig.
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11. Januar 2006