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Beratung | K-Tipp 10/2006

Darf die Versicherung das Taggeld verweigern?

Letzten Monat war ich eine Woche krank. Mein Arbeitgeber hat mir den Lohn für diese Woche nicht vergütet, obwohl der Betrieb eine kollektive Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen hat. Mein Chef meinte bloss, ich müsse mich selber bei der Versicherungmelden. Diese lehnt nun eine Auszahlung ab, weil mein Arbeitgeber für den entsprechenden Zeitraum keine Prämien bezahlt hat. Handelt die Versicherung richtig?

Ja, denn der Vertrag über die kollektive Taggeldversicherung wurde zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Versicherung abgeschlossen. Daher besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Arbeitgeber die Prämien auch tatsächlich überweist, nachdem er Ihnen Ihren Prämienanteil vom Lohn abgezogen hat.

Sie müssen sich somit wieder an Ihren Arbeitgeber wenden. Denn dieser haftet für das vertraglich zugesicherte Krankentaggeld.
Das heisst: Weil die Versicherung wegen der Prämienausstände nicht zahlt, muss Ihnen der Arbeitgeber genau das vergüten, was Sie sonst von der Versicherung für Ihren krankheitsbedingten Arbeitsausfall erhalten würden.

(dw)

17. Mai 2006


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