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Ich werde in der gleichen Branche wie mein Arbeitgeber eine GmbH gründen. Ein Konkurrenzverbot besteht nicht. Darf ich mich schon während der Kündigungsfrist auf meine künftige Tätigkeit vorbereiten?
Ja, aber Sie dürfen solche Tätigkeiten nicht während der Arbeitszeit oder sonstwie auf Kosten Ihres heutigen Arbeitgebers erledigen. Und: Bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages dürfen Sie ihn aufgrund Ihrer gesetzlichen Treuepflicht nicht konkurrenzieren. Sonst riskieren Sie die fristlose Kündigung. Unbedenklich ist aber, wenn Sie während der Kündigungsfrist eine GmbH gründen, Inventar für Ihr Büro kaufen oder Stelleninserate für Personal publizieren. Sie können die Kunden auch über Ihre baldige Selbständigkeit informieren, nicht aber Ihre Dienste anbieten oder Mitarbeiter abwerben.
st
13. September 2006