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Ich bin vor drei Jahren mit meiner Familie nach Australien ausgewandert. Das Pensionskassenguthaben liess ich mir auszahlen. Nun kehren wir in die Schweiz zurück. Müssen wir das PK-Guthaben wieder in die berufliche Vorsorge einbringen?
Nein. Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung für Heimkehrwillige, ausbezahlte Gelder wieder in eine Freizügigkeitseinrichtung oder eine Pensionskasse einzubringen.
(fh)
25. Oktober 2006