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Wegen eines finanziellen Engpasses vor sechs Jahren reduzierte mir mein Vermieter die Miete um 100 Franken pro Monat. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Mein Vermieter ist vor kurzem verstorben. Jetzt habe ich von den Erben eine Nachforderung von 6000 Franken erhalten. Muss ich diese zahlen?
Nein. Denn die Mietzinsreduktion war eine verbindliche Vertragsänderung. Dafür spricht, dass Sie seit der Abmachung 100 Franken weniger Zins zahlten und der Vermieter damit einverstanden war. Die Erben sind an den bestehenden Mietvertrag gebunden.
dw
07. März 2007