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Beratung | K-Tipp 7/2007

Genügt ein Mehrheitsbeschluss?

Wir sind Stockwerkeigentümer. An der Eigentümerversammlung haben wir die Verwaltung mit Mehrheitsbeschluss beauftragt, das Reglement zu überarbeiten. Jetzt liegt es vor.
Mit Schrecken haben wir festgestellt, dass man künftig Wohnungen als Gewerberäume vermieten darf. Müssen wir das akzeptieren?

Nein. Im Grundsatz gilt zwar, dass die Mehrheit der Eigentümer über eine Änderung des Reglements bestimmen kann. Genauer: Es braucht eine Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer und eine Mehrheit der entsprechenden Wertanteile (Wertquoten).

Dies gilt auch deshalb, weil das Reglement ja ursprünglich auch mit derselben Mehrheit angenommen und in Kraft gesetzt wurde.

Es kann aber sein, dass ein bestimmter Artikel im Reglement nur einstimmig abgeändert werden kann. Das ist bei Ihrem Reglement der Fall.
Es hält nämlich fest, dass die Wohnungen nicht in gewerbliche Räume umgewandelt werden dürfen, es sei denn, der betreffende Artikel werde durch die Eigentümer einstimmig abgeändert.

Das ist bei Ihnen nicht der Fall, da zumindest Sie nicht damit einverstanden sind.

Das neue Reglement kann zwar in Kraft treten, aber dieser konkrete Artikel wird erst gültig, wenn ihn sämtliche Eigentümer an einer neuen Versammlung einstimmig gebilligt haben.

(bf)

11. April 2007


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