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Ich wandere nach Brasilien aus. Nun möchte ich mein Pensionskassenguthaben bar beziehen, und zwar möglichst steuergünstig. Wie gehe ich am besten vor?
Als Erstes müssen Sie Ihrer Pensionskasse eine Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde und eine Anmeldebestätigung der brasilianischen Behörde einreichen.
Bei einer Barauszahlung wird eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer fällig. Der Steuertarif richtet sich nach den Ansätzen Ihres schweizerischen Wohnsitzes.
Je nach Steuertarif des Wohnsitzes lohnt es sich, das Kapital erst nach Abmeldung aus der Schweiz zu beziehen. Statt der Kapitalauszahlungssteuer wird dann eine Quellensteuer am Sitz der Vorsorgestiftung fällig.
Sie müssen das Guthaben in diesem Fall zuerst von der Pensionskasse auf eine Freizügigkeitsstiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton überweisen lassen und erst danach das Kapital beziehen. Zurzeit sind die Quellensteuern im Kanton Schwyz am tiefsten.
Vorsicht: Einzelne Vorsorgestiftungen verlangen recht hohe Gebühren, wenn sie bloss als Durchlaufstelle benützt werden, um Quellensteuern zu sparen. (nb)
31. August 2007
Kommentare (1) |
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ich habe eine frage: Ich bin 22 jahre und wandere in 4 monaten aus
in die niederlande kann ich meine PK auszahlen lassen ?