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Beratung | saldo 14/2007

Bis wann sind die Traktanden bekannt zu geben?

In unserem Verein kommt es immer wieder vor, dass wir vor der Versammlung keine Traktandenliste erhalten – oder erst sehr spät. Wie können wir uns wehren?

Das Gesetz nennt keine bestimmte Frist. Traktanden der Vereinsversammlung müssen einfach «gehörig angekündigt» werden. Eine Woche wird in der Praxis als rechtzeitig erachtet. Zwei Tage qualifizierte das Bundesgericht einmal als zu kurzfristig. Weil das Gesetz zu wenig präzis ist, sollten Sie die Frist zur Zusendung der Traktanden in den Statuten des Vereins regeln.
Übrigens: Über Themen, die nicht rechtzeitig angekündigt werden, kann die Versammlung nicht gültig beschliessen.    

12. September 2007 | Simone Thür


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