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Ich wohne in Basel und habe eine Leibrente mit Rückgewähr, die in drei Jahren zu laufen beginnt. Unterliegt sie der Steuerpflicht?
Vorerst ja. Während der Aufschubphase gelten Leibrenten mit Rückgewähr – also Leibrenten, bei denen nicht verbrauchtes Kapital an die Erben ausbezahlt wird – in allen Kantonen als steuerpflichtiges Vermögen. Sie könnten ja jederzeit zurückgekauft werden. Leibrenten ohne Rückgewähr sind dagegen überall von der Vermögenssteuer befreit.
Nach Beginn der Rentenzahlungen werden Leibrenten von Kanton zu Kanton unterschiedlich besteuert: In Basel, aber auch in Bern und Zürich, unterliegen laufende Leibrenten mit Rückgewähr nicht der Vermögenssteuer – im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen.
Die Rente selbst wird zu 40 Prozent als Einkommen versteuert.
23. Oktober 2007