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Repariert ein Garagist ein Auto, ohne dass ihn der Besitzer damit beauftragte, muss die Rechnung nicht bezahlt werden.
Sandra F. verursachte im Sommer einen Autounfall: Sie streifte auf einer engen Bergstrasse im Kanton Uri einen Töfffahrer, der ihr entgegenkam. Ihren Suzuki Swift, den sie ein Jahr zuvor für 2500 Franken gekauft hatte, brachte sie zur Abklärung in die Garage. Sie wollte wissen, was eine Reparatur kosten würde.
Doch der Garagier Thomas J. nahm Kontakt auf mit der Axa Winterthur, der Haftpflichtversicherung des Töfffahrers. Er erklärte dem Schadenexperten, dass die Reparatur rund 2800 Franken kosten würde. Laut Thomas J. sagte der Versicherungsmann darauf: «Reparieren Sie das Auto und dokumentieren Sie die Arbeit gut.» Schliesslich belief sich die Rechnung auf 3800 Franken – Thomas J. schickte sie der Versicherung.
Als Sandra F. ihr Auto abholte, dachte sie, der Fall sei für sie erledigt. Doch einen Monat später erhielt sie einen Brief der Axa Winterthur – mit der Rechnung. Die Versicherung behauptet darin, sie hätte beim Garagisten nur von einer Reparaturfreigabe gesprochen. Auf Anfrage von saldo sagt Pressesprecherin Renata Tschudi: «Wir geben nie einen Auftrag für eine Reparatur, das muss immer der Autobesitzer machen.»
Das hat Sandra F. aber nicht getan. «Darum ist sie für die Rechnung nicht verantwortlich», sagt saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid. Falls das Auto durch die Reparatur an Wert gewonnen habe, könne die Versicherung höchstens verlangen, dass sie für diesen Mehrwert aufkomme. Dieser ist aber sicher deutlich kleiner als die Rechnung. Über den Rest der Forderung müssen sich der Garagist und die Versicherung einigen.
03. November 2007