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Wenn der ADSL-Anschluss mehrere Tage unterbrochen ist, muss der Kunde nicht die volle Monatsgebühr bezahlen.
Vier Tage lang blieb der ADSL-Anschluss von Rainer Gross (Name geändert) aus Oberdürnten ZH stumm. Erst nach vielen Telefonaten bei seinem Anbieter Green fand man den Fehler: eine Störung bei Swisscom. Gross verlangte bei Green für die vier Tage Ausfall eine Reduktion seiner ADSL-Gebühr. Doch er fand kein Gehör. Eine Garantie auf eine unterbruchsfreie Verbindung gäbe es nicht, hiess es bei Green.
Ähnlich wie Green argumentiert auch Sunrise: «Der Kunde hat keinen Anspruch auf hundertprozentige Leistung», sagt Sprecher Konrad Stokar. Die Anbieter halten dies in ihren Geschäftsbedingungen fest. Darum komme eine Gutschrift nicht in Frage.
Zu Unrecht, wie Vertragsrechtsspezialist Ivo Schwander von der Uni St. Gallen sagt: «Die Anbieter wollen nicht für Folgeschäden von Unterbrüchen haften. Das heisst aber nicht, dass ihnen bei einem Unterbruch die ganze Gebühr zusteht.» Sein Rat: Bei der nächsten Rechnung den anteilmässigen Betrag selbst abziehen. Reklamiert der Anbieter, soll man darauf hinweisen, «dass der Anbieter die Leistung nicht voll erbracht hat», so Schwander.
Andere Anbieter sind kulanter. Gegenüber saldo bestätigt man bei Bluewin, dass Kunden bei einem Unterbruch eine Gutschrift erhalten, wenn der Fehler bei Swisscom lag. Auch bei Tele 2 erhält der Kunde bei Ausfällen eine Erstattung – egal, ob der Fehler bei Tele 2 oder bei Swisscom lag.
18. Februar 2008