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Meine Frau und ich werden bald geschieden. Ich möchte nicht, dass sie nach der Scheidung weiterhin gleich heisst wie ich. Darf sie meinen Familiennamen gegen meinen Willen behalten?
Ja. Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, behält diesen Familiennamen auch nach der Scheidung. Ihre Frau wird also weiterhin Ihren Namen tragen. Es sei denn, sie verlangt selber, dass sie wieder den alten Namen tragen darf. Dies müsste sie innerhalb eines Jahres seit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil beim Zivilstandsamt erklären.
18. Februar 2008