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Die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherungen sind nicht nachvollziehbar. Neue Gesetze brachten die erhofften Verbesserungen nicht.
Die vertraglich garantierten Renditen der Lebensversicherungen sind so tief, dass die Policen nur schwer verkäuflich sind. Deshalb argumentieren die Verkäufer dieses für sie höchst lukrativen Versicherungsgeschäfts mit Überschussbeteiligungen. Das Problem für die Kunden: Die Versprechen sind auf Sand gebaut. Die Versicherten haben keinen Anspruch auf diese Gelder. Sie können nur hoffen, dass die Versicherung die Versprechen einhält.
Immerhin: Seit Anfang des letzten Jahres sind die Gesellschaften verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Überschusses bekanntzugeben. Zudem müssen sie nun gemäss Aufsichtsgesetz «den Versicherten jährlich eine nachvollziehbare Abrechnung zur Überschussbeteiligung abgeben». Neu muss nämlich der Überschuss für jede Police einzeln berechnet werden. Und rückwirkend kürzen ist nicht mehr erlaubt.
Die Realität zeigt aber, dass die Lebensversicherer nach wie vor mit nachvollziehbaren Informationen geizen. Dies ist umso stossender, als gleichzeitig mit den neuen Gesetzesbestimmungen dem Bundesamt für Privatversicherung (BPV) die Kompetenz genommen wurde, die Überschussberechnungen der Gesellschaften zu prüfen.
Das BPV schreibt einem zu kurz gekommenen Versicherten: «Das Problem der zu optimistischen Überschussprognosen wurde von unserem Amt erkannt.» Es versuche deshalb, mit neuen Transparenzregeln zu reagieren. Noch in diesem Jahr solle eine neue Richtlinie erlassen werden.
03. März 2008