|
(0) |
Ich möchte eine Zusatzversicherung abschliessen. Laut dem Antragsformular entbinde ich mit meiner Unterschrift «Ärzte, Spitäler, medizinisches Personal, Behörden, Amtsstellen und andere Versicherungsgesellschaften» von der Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse. Muss ich unterschreiben?
Nein. Solche generellen Blankovollmachten sind ungültig, denn sie verletzen die Persönlichkeitsrechte der Versicherten. Zudem sind sie zum Abklären bei Versicherungsanträgen unnötig. Schränken Sie daher die Vollmacht ein auf jene Bereiche, die Ihnen für den speziellen Fall wesentlich erscheinen. Benötigt die Versicherung mehr Informationen, kann sie Ihr Einverständnis mit einer entsprechenden Begründung immer noch nachfordern.
Buchtipp: «Die Rechte der Patienten», bestellen im Gesundheitstipp-Buchshop.
15. April 2008