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Beratung | saldo 08/2008

Cablecom: Kann ich den Digital-TV-Vertrag vorzeitig kündigen?


Ich habe bei der Cablecom Digital TV bestellt und wurde überredet, das Gerät mit Aufnahmefunktion zu nehmen. Das kostet aber 20 Franken pro Monat und ich bin von der Technik überfordert. Ich will lieber das einfache Gerät für 6 Franken pro Monat. Kann ich wechseln?


Ja. Das Gesetz sieht bei der Miete von Konsumgütern vor, dass man den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen kann. Andere vertragliche Regelungen sind ungültig. Schicken Sie einen eingeschriebenen Brief an die Cablecom und kündigen Sie den Mietvertrag gestützt auf Artikel 266k des Obligationenrechts. Achten Sie darauf, ab wann Sie das Gerät gemietet haben. Alle drei Monate später ist ein Kündigungstermin. Die Cablecom muss den Brief mindestens 30 Tage vor einem solchen Termin erhalten haben.

28. April 2008 | bw


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Cablecom: Kann ich den Digital-TV-Vertrag vorzeitig kündigen?
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