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An der Grenze unseres Grundstücks zu demjenigen der Nachbarn befindet sich ein Zaun. Dieser sollte dringend repariert werden. Unsere Nachbarn wollen sich aber nicht an den Kosten beteiligen. Können wir sie zwingen, einen Teil zu zahlen?
Ja. Da sich der Zaun auf der Grenze befindet, sind Sie und Ihre Nachbarn je zur Hälfte Miteigentümer. Folge: Die Unterhaltskosten sind je zur Hälfte von Ihnen und Ihren Nachbarn zu bezahlen. Diesen Anspruch können Sie notfalls übers Gericht durchsetzen.
Wichtig: Das Gesagte gilt immer dann, wenn vertraglich zwischen Ihnen und den Nachbarn nicht ausdrücklich etwas anderes abgemacht wurde. In diesem Fall würde die vertragliche Regelung gelten – und nicht das Gesetz.
28. April 2008 | bw