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Beratung | K-Tipp 11/2008

Hausratversicherung: Wird beim Einbruch gestohlenes Bargeld ersetzt?

Einbrecher sind bei uns durch das offene Fenster eingestiegen. Dazu mussten sie das Mückengitter zerschneiden. Uns wurde das Portemonnaie samt 1500 Franken Bargeld gestohlen. Wir haben vom Ganzen nichts mitbekommen. Den Einbruch haben wir umgehend der Polizei gemeldet. Muss uns die Versicherung den Schaden ersetzen?


Ja. Ihre Hausratversicherung muss Ihnen sowohl das Bargeld als auch das Portemonnaie ersetzen. Da die Einbrecher das Gitter zerstörten, um in Ihr Haus einzudringen, handelt es sich um einen sogenannten Einbruchdiebstahl. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn Täter mit Gewalt in ein Gebäude oder in einen Raum eindringen oder in einem Gebäude ein Behältnis aufbrechen und dabei sichtbare Spuren hinterlassen. Das ist auch der Fall, wenn ein Türschloss aufgebrochen, ein Fenster eingeschlagen oder ein Tresor aufgebrochen wird.

Die Hausratversicherung wird Ihnen also die gestohlenen 1500 Franken sowie den Neuwert des Portemonnaies ersetzen – allerdings nach Abzug des in der Police festgehaltenen Selbstbehaltes.

In der Regel ist Bargeld bei einem Einbruchdiebstahl zu Hause bis zur Höhe von 3000 bis 5000 Franken versichert. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen und aus Ihrer Police.

Aber: Hätte sich der Dieb ohne Gewalt in Ihr Haus eingeschlichen – etwa durch ein offenes Fenster –, wären Sie beim Bargeld leer ausgegangen. Denn bei einem solchen sogenannten einfachen Diebstahl (bei dem in der Regel keine Spuren festzustellen sind) ist Bargeld nicht versichert.

Tipp: Bewahren Sie daheim keine grösseren Bargeldbeträge auf – oder höchstens in einem schweren, eingemauerten Tresor.

30. Mai 2008 | ai


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