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Wer eine Cablecom-Steckdose nach der Kündigung des Anschlusses weiternutzt, macht sich nicht unbedingt strafbar. Die Gebühren muss man nachzahlen.
Die Kabelnetzbetreiberin Cablecom verzichtet nach Kündigungen immer häufiger darauf, die Steckdosen in den Wohnungen zu plombieren. Die Ex-Kunden erhalten aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung – sowie eine Strafandrohung. Darin heisst es: Wenn ein Kunde die Dienste der Cablecom trotz Abmeldung weiternutze, habe dies «strafrechtliche Konsequenzen».
Susanne Begert, Mieterin in Rümligen BE, glaubt nicht alles, was in den Briefen der Cablecom steht. saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid bestätigt: Ihr Misstrauen ist berechtigt. Grundsätzlich sei zwar richtig, dass das «Erschleichen einer Leistung» strafbar ist. Voraussetzung ist jedoch laut Gesetz, dass dabei eine Kontrolle umgangen wird. Ist die Steckdose nicht plombiert und lassen Schwarzseher eine Kontrolle durch die Cablecom zu, bleiben sie straffrei. Die Anschlussgebühren sind dann allerdings geschuldet – rückwirkend für maximal fünf Jahre. Die Cablecom will sich zur angeblichen Strafbarkeit nicht äussern: «Cablecom gibt keine rechtlichen Einschätzungen ab», schreibt Mediensprecherin Deborah Bucher. Es sei aber verboten, die Buchse ohne Vertrag zu benutzen.
Strafrecht hin oder her – Susanne Begert bevorzugte eine Plombierung ihres Anschlusses, um sich vor allfälligen ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. Diesen Wunsch erfüllt die Cablecom dank einer Intervention von saldo. Das Kabelunternehmen schickt einen Servicetechniker vorbei.
15. Februar 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp