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Beratung | K-Tipp 08/2009

Lohn-Abzüge: Sind Gratifikationen AHV-pflichtig?

Ich habe eine Gratifikation erhalten und festgestellt, dass mir mein Chef darauf AHV-Beiträge abgezogen hat. Ist das korrekt?

Ja. Die Gratifikation gehört zum massgebenden Lohn – und darauf sind AHV-Beiträge zu zahlen. Der massgebende Lohn besteht aus allen Bar- und Naturalbezügen, die Angestellte für ihre geleistete Arbeit erhalten. Darunter fallen nebst dem eigentlichen Lohn auch der 13. Monatslohn, alle Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen.

Eine detaillierte Aufzählung finden Sie im AHV-Merkblatt mit der Nummer 2.01, im Internet ist es abrufbar unter www.ahv.ch.

19. April 2009 | mo


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Lohn-Abzüge: Sind Gratifikationen AHV-pflichtig?
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