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Wir wohnen seit über 35 Jahren in einem Einfamilienhaus und wollen nun die veraltete Küche komplett renovieren. Den Umbau – er kostet 35’000 Franken – möchten wir mit Geldern der 3. Säule finanzieren. Ist dies zulässig?
Im Prinzip ja. Ein Vorbezug von 3a-Geldern für den Umbau ist möglich, sofern damit wertvermehrende Investitionen verbunden sind. Bei der Küche wäre das beispielsweise der zusätzliche Einbau eines Dampfabzugs oder von weiteren Küchengeräten. Oder wenn Sie die ganze alte Einrichtung durch eine moderne Einbauküche im gehobenen Standard ersetzen. Nicht möglich ist ein 3a-Bezug für den allgemeinen Unterhalt. Das heisst: Wenn Sie die Küche nur neu streichen oder Bodenplatten ersetzen, können Sie dafür kein Geld von der 3. Säule beziehen.
17. Mai 2009 | oh