SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 11/2009

10 Fragen zum Konkurrenzverbot

1 Wann spricht man von einem Konkurrenzverbot?
Immer mehr Arbeitsverträge enthalten eine Bestimmung, die es den Angestellten verbietet, nach dem Verlassen der Stelle bei einem anderen Betrieb eine konkurrenzierende Tätigkeit aufzunehmen oder sich selbständig zu machen.


2 Was gilt, wenn eine solche Klausel nicht unterschrieben wird?
Dann haben Angestellte beim Stellenwechsel freie Wahl. Das Gesetz kennt nämlich kein Konkurrenzverbot.


3 Was ist eine «konkurrenzierende Tätigkeit»?
Das ist eine Tätigkeit, welche dasselbe Angebot an dieselbe Kundschaft richtet.


4 Ist ein Konkurrenzverbot für die ganze Schweiz zulässig?
In den wenigsten Fällen. Ein vertragliches Konkurrenzverbot darf sich nur so weit ausdehnen, wie die Geschäftsbeziehungen des Arbeitgebers reichen. Wurde etwa ein Aussendienstmitarbeiter nur in der Zentralschweiz eingesetzt, ist eine Ausweitung auf die ganze Schweiz nicht zulässig.


5 Ist das Konkurrenzverbot zeitlich limitiert?
Ja. Es darf grundsätzlich maximal drei Jahre dauern – gerechnet ab dem letzten Arbeitstag. Eine längere Frist ist nur in Ausnahmefällen gültig.


6 Was passiert, wenn das Verbot missachtet wird?
Das ist im Vertrag geregelt. Meistens wird für diesen Fall eine Konventionalstrafe festgesetzt. Diese beträgt in der Regel  einige Monatslöhne. Ist sie zu hoch, kann beim Gericht auf eine Reduktion geklagt werden. Eine Konventionalstrafe in der Höhe eines vollen Jahressalärs würde wohl von keinem Gericht geschützt.


7 Sind solche Konkurrenzverbote in jedem Arbeitsvertrag zulässig?
Nein. Konkurrenzverbote sind nur verbindlich, wenn Angestellte bei ihrer Arbeit Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhalten haben. Diese Erkenntnisse müssen den Arbeitgeber zudem erheblich schädigen können.


8 Was bedeutet «Einblick in den Kundenkreis» oder «Geschäftsgeheimnis»?
Darunter wird der persönliche Kontakt von Angestellten zur Kundschaft verstanden. Das ist beispielsweise bei Aussendienstmitarbeitern, Marketing- und Verkaufsverantwortlichen der Fall. Unter Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse fallen die kaufmännische Organisation und der Geschäftsverkehr des Unternehmens, kurz das kaufmännische und technische Know-how. Beispiele für Geschäftsgeheimnisse sind die betriebliche Organisation, Kundenverzeichnisse, Preisberechnungen oder auch das Marketing.


9 Gilt das Konkurrenzverbot auch, wenn der Arbeitgeber kündigt?
In der Regel nicht. Das Verbot fällt weg, wenn der Arbeitgeber kündigt. Erfolgt die Kündigung jedoch aufgrund eines krassen Fehlverhaltens des Angestellten, bleibt das Konkurrenzverbot bestehen.


10 Kann der ehemalige Arbeitgeber vom Angestellten verlangen, die konkurrenzierende Tätigkeit aufzugeben?
Ja, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so festgehalten wurde. Das ist in der Regel der Fall. Zudem müssen die Interessen des betroffenen Arbeitgebers einen solchen Eingriff in die Persönlichkeit rechtfertigen.

06. Juni 2009 | Marina Oester


Beitrag als PDF
10 Fragen zum Konkurrenzverbot
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Lebensmittel
Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Alle Testsieger im Handy
Alle Testsieger im Handy
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Darf mein Chef alle Spinde öffnen? Hafte ich nach dem Auszug? Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Warmluft-Stylingbürsten Fleckenmittel ­Bad­reiniger Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
10.02.2012, 15:14 | 10 AntwortenHilcom Computer Onlinehandel--) andere Geschädigte gesucht!!! 10.02.2012, 10:48 | 2 AntwortenAutoverkauf 10.02.2012, 09:16 | 0 AntwortenWarnliste Telefonbelästigung 09.02.2012, 16:31 | 11 AntwortenSVAG Schweizer Vermögensberatung seriös?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte