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Ich habe meine Krankenkassen-Zusatzversicherung gekündigt. Wenig später bereute ich es und widerrief die Kündigung. Jetzt bestätigt mir die Kasse, dass sie meine Kündigung erhalten hat. Muss sie meinen Widerruf nicht akzeptieren?
Nein. Eine Kündigung ist wirksam, sobald sie empfangen wurde. Sie können sie nur mit dem Einverständnis der Versicherung zurückziehen. Akzeptiert sie das nicht, bleibt Ihnen nur, einen neuen Antrag auszufüllen. Dabei müssten Sie die Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Die Versicherung ist frei, ob sie Sie wieder aufnehmen will. Deshalb gilt: Die Zusatzversicherung nie vorschnell künden.
01. November 2009