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Wir haben in unserem Haus einen Plattenboden legen lassen. Doch die Handwerker haben sehr unsorgfältig gearbeitet: Die Platten sind teils zerkratzt, im Wohnzimmer uneben verlegt. Eine Platte hat sogar einen Riss. Wir haben den Plattenleger dreimal mit eingeschriebenem Brief gemahnt und ihm eine Frist angesetzt, um eine Nachbesserung vorzunehmen. Bis heute hat er nicht reagiert. Welche Rechte haben wir nun?
Nach erfolgloser Mahnung und nach Ablauf der gesetzten Frist haben Sie folgende Möglichkeit: Sie können dem Plattenleger schriftlich mitteilen, dass sie eine andere Firma mit der Nachbesserung beauftragen – und zwar auf seine Kosten. Falls Sie das tun, müssen Sie aber die Rechnung der Firma zuerst selber zahlen. Dann müssen Sie die entstandenen Kosten beim Plattenleger zurückzufordern.
Tipp: Halten Sie bei Handwerkerrechnungen jeweils eine Teilzahlung zurück, bis die Arbeiten korrekt ausgeführt sind. Seriöse Firmen sind mit solchen Abmachungen einverstanden.
21. November 2009 | mo