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Beratung | saldo 04/2010

10 Fragen zum Verkehrsunfall

1 Muss man bei einem Unfall mit blossem Sachschaden die Polizei rufen?
Ja, wenn der Geschädigte nicht sofort erreichbar ist oder er den Beizug der Polizei wünscht. Dies gilt auch, wenn durch den Unfall Verkehrssignale oder andere Anlagen des Gemeinwesens beschädigt wurden oder wenn eine Gefahr, zum Beispiel eine Öllache, nicht sofort beseitigt werden kann.


2 Wie muss man sich bei einem Unfall mit Wildtieren verhalten?
Sofort anhalten und die Polizei oder – falls bekannt – den zuständigen Wildhüter benachrichtigen. Eine verspätete oder gar unterlassene Meldung ist strafbar.


3 Genügt es bei einem Parkschaden, unter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs eine Visitenkarte zu klemmen?
Man sollte zusätzlich beim Halter nachfragen, ob er die Karte gesehen hat. Falls man ihn nicht erreicht, ist der Schaden bei der Polizei zu melden.


4 Muss man bei einem Unfall mit Verletzten immer die Polizei anrufen?
Ja, wenn jemand äussere Verletzungen aufweist oder wenn mit inneren Verletzungen gerechnet werden muss. Ausnahmen: Bei kleinen Schürfungen oder Prellungen. Oder wenn der Lenker oder dessen Familienangehörige nur geringfügig verletzt wurden und keine Drittpersonen in den Unfall involviert sind.


5 Und wenn der Verletzte keine Polizei will?
Nicht einmal die Einwilligung des Verletzten entbindet von dieser Pflicht. Er könnte noch unter Schock stehen.


6 Was passiert, wenn jemand ohne Meldung verschwindet?
Wer sich bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten aus dem Staub macht, bevor die Polizei eintrifft, begeht Fahrerflucht. Er muss mit einer Gefängnisstrafe sowie einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten rechnen. Zusätzlich riskiert er eine Bestrafung wegen Vereitelung einer Blutprobe.


7 Darf die Unfallsituation verändert werden?
Nicht, wenn die Polizei zwingend erforderlich ist. Ausnahme: Zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs. In den übrigen Fällen muss die Unfallsituation unverändert gelassen werden, wenn ein Unfallbeteiligter darauf besteht und die Polizei rufen will.


8 Gilt das auch bei Kollisionen auf Autobahnen?
Nein, hier geht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer vor.


9 Was geschieht bei unterlassener Hilfe?
Wer seinen Pflichten bei einem Unfall nicht nachkommt, riskiert eine Strafe. Das gilt auch für Unbeteiligte, wenn ihnen die Hilfeleistung zugemutet werden konnte.


10 Was passiert bei falsch geleisteter Hilfe?
Wer nach bestem Wissen und Gewissen alles unternommen hat, was in seiner Macht stand, hat nichts zu befürchten, selbst wenn der Verletzte durch professionelle Hilfe hätte gerettet werden können.

27. Februar 2010 | Oliver Hager


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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