SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 06/2010

Referenzen: Darf der Chef ohne mein Wissen Auskunft geben?

Ich habe mich für eine Stelle beworben. In meinen Bewerbungsunterlagen habe ich Personen für Referenzauskünfte angegeben – aber nicht meinen bisherigen Arbeitgeber. Durfte der neue Arbeitgeber bei meinem bisherigen Chef Auskünfte einholen?

Nein. Ein neuer Arbeitgeber darf sich über die Qualitäten und die Person des Bewerbers erkundigen – aber nur bei den Leuten, die der Bewerber angibt. Tipp: Stellensuchende sollten in ihrer Bewerbung nur Personen für Referenzauskünfte angeben, mit denen sie dieses Vorgehen abgesprochen haben. Wer verhindern will, dass ein ehemaliger Arbeitgeber Auskunft erteilt (z. B. weil man die Stelle im Streit verlassen hat), sollte ihm jede Auskunft verbieten. Aus Beweisgründen macht man dies am besten schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief.

Übrigens: Referenzauskünfte müssen der Wahrheit entsprechen und mit den Aussagen im Arbeitszeugnis übereinstimmen. Wie das Arbeitszeugnis müssen auch Referenzauskünfte wohlwollend, vollständig und arbeitsplatzbezogen sein. Sie dürfen sich nur auf die Leistung und das Verhalten im Betrieb beziehen. Informationen, die nichts damit  zu tun haben, sind verboten. Beispielsweise darf der frühere Arbeitgeber nichts über die Bedingungen des Arbeitsvertrages oder den Lohn des ehemaligen Angestellten verraten. Dies würde die Verhandlungsposition des Bewerbers beeinträchtigen.

20. März 2010 | Muriel Völkle


Beitrag als PDF
Referenzen: Darf der Chef ohne mein Wissen Auskunft geben?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte