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Beratung | K-Tipp 06/2010

Besuchsrecht: Sohn nicht in die Ferien geholt: Muss mein Ex zahlen?

Im Scheidungsurteil steht, dass mein geschiedener Mann unseren Sohn während der Schulferien zwei Wochen zu sich nimmt – dies nach vorheriger Absprache. Deshalb hatten wir vereinbart, dass der Junge in den Sportferien eine Woche bei seinem Vater verbringt. Dieser hat unseren Sohn aber nicht abgeholt, obwohl er wusste, dass ich am Tag darauf verreisen würde. Telefonisch war mein Exmann nicht zu erreichen. Meine Ferien musste ich absagen. Was muss er zahlen?

Ihr geschiedener Ehemann wird mindestens für die Kosten im Umfang einer Fremdbetreuung des Sohnes aufkommen müssen. Grundsätzlich ist das Besuchsrecht nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Das Kind soll dadurch mit beiden Elternteilen Kontakt halten, es soll jedoch auch eine Entlastung für den obhutsberechtigten Elternteil sein.

Das Gesetz sieht keine direkten Sanktionen vor, wenn das Besuchsrecht beziehungsweise die entsprechende Pflicht nicht ausgeübt wird. Die Vormundschaftsbehörde oder das Gericht können den Berechtigten ermahnen. Eine Zwangsvollstreckung, also die Durchsetzung der elterlichen Besuchspflicht mit staatlichem Zwang, ist logischerweise nicht möglich.

20. März 2010 | mo


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Besuchsrecht: Sohn nicht in die Ferien geholt: Muss mein Ex zahlen?
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Kommentare (1)

 
  • turbindli | 13.08.2010, 22:33

    Besuchsrecht

    Es sollte endlich auch von gesetzteswegen endlich möglich sein,
    den Elternteil zur Rechenschaft ziehen zu können, welcher das
    Besuchsrecht nicht wahr nimmt. Es ist nicht nur ein Recht des
    Elternteils seine Kinder zu besuchen, sondern auch das Recht der
    Kinder auf seinen Vater oder Mutter. Bei der Scheidung wird ein
    Unterhaltsbetrag auf Basis der Besuchstage festgelegt. Es sollte
    endlich möglich sein, die "säumigen" Tage oder
    Wochenende finanziell abzurechnen. Wieviel wird für ein
    Wochenende verrechnet? Bei 3 Kindern vielleicht um die Fr. 100.00, 2 x
    pro Monat......26 Wochenende = ca. Fr. 2'600.00. 10 Jahre = ca. Fr.
    26'000.00..... diese Zahlen geben mir als alleinerziehende sehr zu
    denken, da mein Ex doch seine 3 Kinder ca. 10x in 10 Jahren bei sich
    hatte. Kinder und Papi in den Ferien? Jaa! Während meiner
    Abwesenheit in meiner Wohnung. Wohlgemerkt, der Kühlschrank war
    bei meiner Abreise voll, beim Nachhausekommen ......na ja, ein
    bisschen Milch war noch da, Vorräte aufgebraucht und nicht wieder
    aufgefüllt. Wurde Papi nach dem nächsten Besuchswochenende
    gefragt, wusste Papi noch nicht, ob er Zeit für seine Kinder
    haben wollte. Heute ist Papi soweit, dass er sich beklagt seine Kinder
    nie zu Gesicht zu bekommen. Papi, du bist selber schuld. Könnten
    die Papi-losen Wochenende verrechnet werden, würde das Mami im
    Portmonnai merken lassen. Ich muss hier noch hinzufügen, dass
    Papi als alleine-Lebender 60% und Mami mit 3 halbwüchsigen 40%
    von Papis Nettolohn (Krankenkasse und Pensionskasse auch bereits
    abgezogen) als Unterhalt bekamen.

    Ich bin hier für eine dringende Lösung!!!
    trubindli
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