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Ich habe vor 15 Jahren ein Haus in Frankreich gekauft und in der Steuererklärung stets den Kaufpreis von 40‘000 Franken angegeben. Der Eigenmietwert beträgt 1400 Franken pro Jahr. Das Haus hat heute aber einen Wert von 120‘000 Franken. Wie viel Eigenmietwert muss ich zahlen, wenn ich den höheren Preis angebe?
Gemäss Steuergesetz des Kantons Zürich wird ein Ferienhaus im Ausland zum Verkehrswert bewertet. Der Eigenmietwert hängt davon ab. Der Verkehrswert einer Liegenschaft entspricht dem mittleren Betrag, zu dem eine Liegenschaft gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend in Frankreich verkauft werden kann. Meist ist er nicht bekannt und muss in einem Schätzungsverfahren ermittelt werden. Eine ausländische Schätzung wird nicht in jedem Fall anerkannt. Details erfahren Sie bei Ihrem Steueramt. In Ihrem Fall gilt: Beträgt der aktuelle Verkehrswert Ihres Hauses 120‘000 Franken, zahlen Sie im Kanton Zürich neu einen Eigenmietwert von 4200 Franken (3,5 Prozent von 120‘000 Franken).
27. März 2010 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld