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Beratung | K-Tipp 07/2010

Haftung: Wer ist verantwortlich, wenn das Pferd jemanden verletzt?

Ich reite regelmässig das Pferd meines Nachbarn. Was gilt, wenn mir das Tier durchbrennt und zum Beispiel jemanden verletzt? Haftet dann der Tierhalter, also mein Nachbar? Oder kann ich sogar selber zur Verantwortung gezogen werden?

Im Prinzip haftet der Halter für Schäden, die sein Tier anrichtet – hier also Ihr Nachbar. Aber: Wenn Sie sein Pferd regelmässig ausreiten (zum Beispiel alle drei Tage) und es auch regelmässig pflegen und mit seinem Charakter gut vertraut sind, gelten Sie unter Umständen als Mithalterin, obwohl Sie gar nicht Eigentümerin des Pferdes sind. Verursacht dann das Pferd während eines Ausritts einen Schaden, haften Sie selber. Zum Beispiel, wenn das Pferd ausschlägt und einen Passanten trifft oder ein Auto beschädigt.

Von dieser Haftung können Sie sich nur befreien, wenn Sie beweisen können, dass Sie alles unternommen haben, um einen Schaden zu verhindern. Die Tierhalterhaftung ist äusserst streng. Wer regelmässig ein Pferd reitet, ist deshalb gut beraten, eine Privathaftpflicht-Versicherung abzuschliessen.

Ein weiterer Hinweis: Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schäden, die Tierhalter fremden Personen zufügen. Es könnte aber auch passieren, dass Sie einen Fehler machen und dadurch das Pferd selber Schaden nimmt – wenn Sie zum Beispiel einen zu steilen Weg einschlagen und es deswegen einknickt. Für solche Fälle könnte es sich lohnen, bei der Privathaftpflicht-Versicherung eine Zusatzdeckung abzuschliessen. Erkundigen Sie sich danach.

05. April 2010 | Stephan Heiniger


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