|
(0) |
Einige Stockwerkeigentümer möchten den Kabelfernsehempfang der Cablecom durch eine gemeinschaftliche Satellitenempfangsanlage ersetzen. An der nächsten Eigentümerversammlung stimmen wir darüber ab. Genügt für die Beschlussfassung das qualifizierte Mehr?
Ja. Beim Aufstellen einer gemeinschaftlichen Satellitenempfangsanlage handelt es sich – wie beim Anschluss ans Kabelfernseh-netz – um eine nützliche Massnahme. Dazu gehören Erneuerungs- und Umbauarbeiten, die eine Wertsteigerung oder eine Verbesserung der Immobilie zur Folge haben. Dies im Unterschied beispielsweise zu den notwendigen – also unerlässlichen – sowie zu den luxuriösen Massnahmen. Nützliche Massnahmen erfordern die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer, die zugleich über mehr als die Hälfte aller Wertquoten verfügen.
29. Mai 2010 | oh