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Beratung | saldo 11/2010

10 Fragen zum Ehevertrag

1 Ist für Verheiratete ein Ehevertrag nötig?
Nein. Ohne Ehevertrag gilt das Gesetz. Ein Vertrag ermöglicht es aber, andere Vereinbarungen über das eheliche Einkommen und Vermögen zu treffen.


2 Wem gehört was, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde?
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Bei der Auflösung der Ehe behält jeder Gatte sein Eigengut. Das sind Geschenke, Erbschaften und das, was ihm schon bei der Heirat gehörte. Zudem kann jeder Partner die Hälfte der Errungenschaft für sich beanspruchen. Darunter fallen Vermögenswerte, die während der Ehe – zum Beispiel durch arbeiten – erworben wurden.
 

3 Was kann man mit einem Ehevertrag ändern?
Darin kann Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. Es ist aber auch möglich, den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung beizubehalten, bei der Verteilung von den gesetzlichen Bestimmungen aber teilweise abzuweichen. So kann etwa abgemacht werden, dass im Todesfall nicht nur die Hälfte, sondern die gesamte eheliche Errungenschaft dem überlebenden Gatten zugewiesen wird. In den Nachlass fällt dann nur noch das Eigengut des Verstorbenen.


4 Wo liegt der Vorteil der Gütergemeinschaft?
Hier sind die Einkünfte und das Vermögen der Ehegatten bis auf wenige Ausnahmen (Gegenstände zum persönlichen Gebrauch) im sogenannten Gesamtgut zusammengefasst. Bei Auflösung der Ehe hat dann jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Gesamtgutes. Das ist mehr als die Hälfte der Errungenschaft, weil Erbschaften und bei der Heirat vorhandenes Vermögen auch geteilt werden. 


5 Was bedeutet Gütertrennung?
Es gibt kein eheliches Vermögen. Die Gatten verwalten ihr Einkommen und Vermögen allein. Eine Scheidung ändert daran nichts.


6 Haftet ein Ehegatte bei Gütertrennung für die Schulden des anderen?
Teilweise. Jeder haftet für seine persönlichen und seine vorehelichen Schulden. Für die Schulden, die der andere für die Ehegemeinschaft eingegangen ist, haften beide Gatten solidarisch, unabhängig vom Güterstand.


7 Muss ein Ehevertrag zwingend vor der Heirat abgeschlossen werden?
Nein. Er kann jederzeit abgeschlossen werden.


8 Was geschieht mit dem Vertrag bei einer Scheidung?
Dann erlöschen die eherechtlichen Ansprüche an den Ex-Partner. Eheverträge sind nach der Scheidung nicht mehr gültig.


9 In welcher Form sind Eheverträge abzufassen?
Sie müssen notariell beurkundet werden. Der Notar kann frei gewählt werden. Die Tarife sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Deshalb kann sich ein Blick über die Kantonsgrenze hinaus lohnen. Am günstigsten kann man einen Ehevertrag in Appenzell-Ausserrhoden und Schwyz abschliessen, am meisten verlangen Freiburg, Wallis und Tessin.


10 Kann ein Ehevertrag aufgehoben oder abgeändert werden?
Ja, aber nur im gegenseitigen Einverständnis der Ehegatten mit notarieller Beglaubigung. Ausnahme: Die Gütertrennung kann gerichtlich gegen den Willen des Gatten durchgesetzt werden, wenn wichtige Gründe wie etwa eine Überschuldung des Partners vorliegen.

07. Juni 2010 | Stephan Heiniger


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