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Beratung | K-Tipp 13/2010

Stockwerkeigentum: Protokollfehler: Kann ich reklamieren?

Einen Monat nach der Stockwerkeigentümer-Versammlung haben wir nun das Protokoll erhalten. Dabei stellte sich heraus, dass einige Dinge falsch protokolliert sind. Kann ich etwas dagegen unternehmen?

Ja. Ist das Protokoll unvollständig oder falsch, können Sie beim Protokollführer oder bei der Verwaltung verlangen, dass es berichtigt wird. Notfalls könnten Sie dieses Recht gerichtlich durchsetzen. Die Berichtigung des Protokolls können Sie bis zur nächsten Stockwerk­eigentümer-Versammlung verlangen. Obwohl man also in der Regel ein Jahr Zeit hat, empfiehlt es sich, dies möglichst schnell zu tun. Denn jetzt erinnern sich die Teilnehmern der Versammlung noch an die Ereignisse.

23. August 2010 | oh


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Stockwerkeigentum: Protokollfehler: Kann ich reklamieren?
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