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Ich werde per Ende Jahr pensioniert. Darf ich mein Kapital aus der 2. Säule dann auf zwei Freizügigkeitsstiftungen einzahlen, um vom höheren Zins und von tieferen Steuern zu profitieren?
Nein, diese Option steht Ihnen dann nicht mehr zur Verfügung. Freizügigkeitskonten der 2. Säule sind fürs Erhalten der beruflichen Vorsorge bei vorübergehender oder endgültiger Aufgabe des Berufs gedacht. Dieser Grundsatz gilt aber nur bis zum Erreichen des Pensionsalters. Danach ist dieses privilegierte, steuerfreie Alterssparen nicht mehr möglich. Da Sie sich per Ende Jahr pensionieren lassen, stellt sich die Frage gar nicht, ob Sie Ihr Freizügigkeitskapital bei einer oder zwei Stiftungen parkieren sollen.
30. August 2010 | Anton Ladner