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1 Wer hat ein Besuchsrecht?
Das Besuchtsrecht gilt sowohl für verheiratete, geschiedene und getrennt lebende als auch für ledige Eltern. Es regelt das gegenseitige Recht von Mutter und Vater auf den persönlichen Kontakt zu ihren unmündigen Kindern.
2 Wer ordnet ein Besuchsrecht an?
Grundsätzlich können sich die Eltern untereinander einigen. Gelingt dies nicht oder ist das Kindeswohl gefährdet, muss die Vormundschaftsbehörde das Besuchsrecht regeln. Bei einem laufenden Scheidungsverfahren wird das Besuchsrecht immer vom Gericht festgelegt.
3 Ist das Besuchsrecht auch eine Pflicht?
Ja. Der betroffene Elternteil hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Kinder zu besuchen.
4 Haben auch Grosseltern ein Besuchsrecht gegenüber den Enkeln?
Grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen können die Grosseltern ein Besuchsrecht durchsetzen, wenn dies dem Kindeswohl dient.
5 Muss der Berechtigte sein Kind abholen oder muss es ihm gebracht werden?
Wenn unter den Eltern nichts anderes abgemacht wurde, dann gilt: Wer ein Besuchsrecht hat, muss das Kind abholen und zurückbringen, falls ein Kind noch nicht alleine reisen kann.
6 Was geschieht, wenn der Berechtigte das Kind nicht abholt?
Dann wird er schadenersatzpflichtig, falls dem andern Elternteil daraus ein finanzieller Nachteil entsteht (zum Beispiel Ersatz der Reisekosten).
7 Wer hilft bei der Durchsetzung des Besuchsrechts?
Dafür ist die Vormundschaftsbehörde des Wohnortes zuständig. Helfen können aber auch Familien- und Erziehungsberatungsstellen oder Kinderpsychologen.
8 Welche Sanktionen sind möglich?
Die Vormundschaftsbehörde kann die Eltern ermahnen oder ihnen bestimmte Weisungen geben. Sie darf das Besuchsrecht auch aufheben oder ein begleitetes Besuchsrecht anordnen. Für solche Massnahmen sind allerdings konkrete Anhaltspunkte für ein gefährdetes Wohlbefinden des Kindes nötig.
9 Darf man das Kind zwingen, den Vater zu besuchen?
Nein, aber die Mutter muss alles Mögliche versuchen, damit der Vater den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhalten kann. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Bei Problemen sucht man am besten die Jugendberatungsstelle auf, um die Situation zu besprechen.
10 Darf bei einem Ausbleiben der Alimente im Gegenzug das Besuchsrecht verweigert werden?
Nein. Das Besuchrecht darf nicht als Druckmittel der Eltern verwendet werden. Dieses Recht steht dem Besuchsberechtigten unabhängig von der Pflicht zu, Alimente zu bezahlen. Zudem haben die Kinder ein Anrecht auf Kontakte zum Vater.
13. September 2010 | Nadja Burri