SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 14/2010

10 Fragen zum Besuchsrecht


1 Wer hat ein Besuchsrecht?
Das Besuchtsrecht gilt sowohl für verheiratete, geschiedene und getrennt lebende als auch für ledige ­Eltern. Es regelt das gegenseitige Recht von Mutter und Vater auf den persön­lichen Kontakt zu ihren unmündigen Kindern.


2 Wer ordnet ein Besuchsrecht an?
Grundsätzlich können sich die Eltern untereinander einigen. Gelingt dies nicht oder ist das Kindeswohl gefährdet, muss die Vormundschaftsbehörde das Besuchsrecht regeln. Bei einem laufenden Scheidungsverfahren wird das Besuchsrecht immer vom Gericht festgelegt.


3 Ist das Besuchsrecht auch eine Pflicht?
Ja. Der betroffene Elternteil hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die Kinder zu besuchen.


4 Haben auch Gross­eltern ein Besuchs­recht gegenüber den Enkeln?
Grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen können die Grosseltern ein Besuchsrecht durchsetzen, wenn dies dem Kindeswohl dient.


5 Muss der Berechtigte sein Kind abholen oder muss es ihm gebracht werden?
Wenn unter den Eltern nichts anderes abgemacht wurde, dann gilt: Wer ein Besuchsrecht hat, muss das Kind abholen und zurückbringen, falls ein Kind noch nicht alleine reisen kann.


6 Was geschieht, wenn der Berechtigte das Kind nicht abholt?
Dann wird er schadenersatzpflichtig, falls dem andern Elternteil daraus ein finanzieller Nachteil entsteht (zum Beispiel Ersatz der Reisekosten).


7 Wer hilft bei der Durchsetzung des Besuchsrechts?
Dafür ist die Vormundschaftsbehörde des Wohn­ortes zuständig. Helfen können aber auch Familien- und Erziehungsberatungsstellen oder Kinderpsychologen.


8 Welche Sanktionen sind möglich?
Die Vormundschaftsbehörde kann die Eltern ermahnen oder ihnen bestimmte Weisungen geben. Sie darf das Besuchsrecht auch aufheben oder ein begleitetes Besuchsrecht anordnen. Für solche Massnahmen sind ­allerdings konkrete Anhaltspunkte für ein gefährdetes Wohlbefinden des ­Kindes nötig.


9 Darf man das Kind zwingen, den Vater zu be­su­chen?
Nein, aber die Mutter muss alles Mögliche versuchen, damit der Vater den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhalten kann. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Bei Problemen sucht man am besten die Ju­gend­be­ra­tungs­stelle auf, um die Situation zu besprechen.


10 Darf bei einem Ausbleiben der Ali­mente im Gegenzug das Besuchsrecht verweigert werden?
Nein. Das Besuchrecht darf nicht als Druckmittel der ­Eltern verwendet werden. ­Dieses Recht steht dem Besuchs­berechtigten unabhängig von der Pflicht zu, Alimente zu bezahlen. Zudem haben die Kinder ein Anrecht auf Kontakte zum Vater.

13. September 2010 | Nadja Burri


Beitrag als PDF
10 Fragen zum Besuchsrecht
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So wird Ihr Kind gesund
So wird Ihr Kind gesund
Die häufigsten Kinderkrankheiten

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Mobbing: Können wir unserer Tochter helfen? Braucht die Schule sofort ein Arztzeugnis? Erhalte ich eine Entschädigung für die Pflege meines verstorbenen Vaters?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte