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Beratung | K-Tipp 15/2010

Stockwerkeigentum: Muss ich den Balkon auf eigene Kosten flicken lassen?

Ich bin Eigentümer einer Wohnung im dritten Stock. Seit einiger Zeit dringt von meinem ­Balkon Giess- und Regenwasser auf den ­Balkon im zweiten Stock. Experten haben festgestellt, dass mein Balkonboden einen Riss hat und leckt. Die Verwaltung verlangt nun von mir, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben; das kostet rund 4000 Franken. Muss ich das zahlen?

Nein. Alle tragenden und äusseren Teile eines Mehrfamilienhauses sind gemeinschaftliches Eigentum. Dazu gehören zum Beispiel die Aussenmauern, das Dach und das Fundament des Gebäudes. Weiter auch der Aussenbeich eines Balkons und damit die dazugehörenden Brüstungen, Aussenwände und Geländer sowie das Balkonfundament.

Die Unterhaltskosten und Reparaturen am gemeinschaftlichen Eigentum müssen vollumfänglich durch die Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Sie müssen sich also nur entsprechend Ihrer Wertquote an den Kosten beteiligen.

Aber: Für die Innenausstattung des Balkons ist der jeweilige Eigentümer allein verantwortlich. So etwa für Schäden an einem selbst verlegten Teppich auf dem Balkonboden, an der Holzauskleidung des Balkon-Innenraums, an der Möblierung oder an der Beleuchtung.

18. September 2010 | hrs


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