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Ich bin auf einer Treppe gestürzt und musste deshalb zum Arzt. Auf der Meldung an die Krankenkasse habe ich das Kästchen «Unfall» angekreuzt. Jetzt stelle ich fest, dass mir die Krankenkasse bei der Abrechnung trotzdem Franchise und Selbstbehalt abzieht. Ist das korrekt?
Ja. Sie sind im Rentenalter und nicht mehr erwerbstätig. Deshalb haben Sie die Unfalldeckung jetzt (wieder) bei der Krankenkasse. Das ist bei allen Nicht-Erwerbstätigen der Fall.
Anders ausgedrückt: Die Unfalldeckung ist im Prinzip immer in der Grundversicherung der Krankenkassen eingeschlossen. Aber man kann sie zum Prämiensparen explizit ausschliessen, solange man erwerbstätig ist und für Unfälle über den Arbeitgeber versichert ist.
Dieser Einschluss der Unfalldeckung ist auch der Grund, warum die Krankenkasse bei der Vergütung von Rechnungen gar nicht zwischen Krankheit und Unfall unterscheidet. Sie zieht die Franchise und den Selbstbehalt in jedem Fall ab.
Ihr Erstaunen über diese Tatsache ist allerdings nicht verwunderlich. Wird nämlich ein Unfall über die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgerechnet, so müssen Betroffen dort in der Tat weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Glück im Unglück sozusagen.
02. Oktober 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp