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Beratung | K-Tipp 19/2010

Zügelschade: Hafte ich als Mieter für Zügelschaden?

Ein Zügelmann beschädigte bei meinem Umzug den Lift im Mehrfamilienhaus. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich die Rechnung für die Reparatur des Lifts bezahle. Muss ich für den Schaden auf kommen?

Nein. Als Mieter haften Sie für Schäden, die Sie an der gemieteten Wohnung oder an anderem fremdem Eigentum angerichtet haben.

Im konkreten Fall hat das Zügelpersonal den Lift beschädigt. Für ein un­sorg­fältiges Handeln seiner Angestellten haftet das Zügelunternehmen. Der Hauseigentümer muss sich deshalb mit seiner Forderung an dieses Unternehmen wenden.

14. November 2010 | mv


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Zügelschade: Hafte ich als Mieter für Zügelschaden?
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Kommentare (1)

 
  • age123 | 08.02.2011, 12:42

    Haftpflicht der Zügelfirma gekündigt

    hallo
    ich hatte einen ähnlichen Fall - das Zügelunternehmen hat
    aber in der Vergangenheit viele Schäden verursacht und deren
    Hapftplifchtversicherung dem Unternehmen gekündigt. Gegen die
    Einleitung der Betreibung hat nun das Zügelunternehmen
    Rechtsvorschlag erhoben...
    wie sieht da die Rechtsgrundlage aus?
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
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