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Beratung | K-Tipp 01/2011

Stockwerkeigentum: Spielplatz-Projekt: Genügt die schriftliche Abstimmung?

Der Verwalter unserer Stockwerkeigentümer­gemeinschaft wohnt zuoberst im Block. Neulich sammelte er Unterschriften für den Bau eines Spielplatzes vor dem Haus. Sechs Eigentümer waren dafür, ich als einziger dagegen. Der Verwalter meint nun, der Spielplatz sei per ­Zirkularbeschluss von der Mehrheit der Eigen­tümer genehmigt worden. Im Reglement ist die schriftliche Abstimmung aber nicht vorgesehen. Muss ich mir das gefallen lassen?

Nein. Indem Sie nicht unterschrieben haben, ist das Projekt vorläufig blockiert. Zwar können Stockwerk­eigentümer über ein Traktandum auch schriftlich abstimmen, sofern diese Möglichkeit im Reglement nicht ausdrücklich ver­boten wird. So kommt ein sogenannter Zirkularbeschluss zustande.

Aber: Bei einem schriftlichen Verfahren müssen alle Stockwerkeigentümer zustimmen. Sonst ist der Beschluss nicht gültig. Da Sie als einziger Wohnungsbesitzer dagegen waren, kann der Spielplatz vor­läufig auch nicht gebaut werden.

Das kann sich jedoch ändern, falls der Spielplatz bei einer späteren Eigen­tümerversammlung auf der Traktandenliste steht und darüber abgestimmt wird. Dann gelten andere Regeln: Anders als beim ­Zirkularbeschluss genügt in der Versammlung in diesem Fall das qualifizierte Mehr. Das bedeutet: Der Spielplatz ist genehmigt, wenn die Mehrheit ihm zustimmt.

08. Januar 2011 | hrs


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