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Beratung | saldo 07/2011

10 Fragen zum Namen


1 Welchen Familien­namen erhält das Kind bei der Geburt?
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet oder heiraten sie nach der Geburt, erhält das Kind den Familiennamen der Eltern. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Fami-liennamen der Mutter.


2 Ändert sich der Nachname des Kindes, wenn sich die Eltern scheiden lassen?
Nein. Es behält den erhaltenen Familiennamen, selbst wenn die Mutter ihren ledigen Namen wieder annimmt.


3 Wann kann der Nachname des Kindes geändert werden?
Dazu müssen wichtige Gründe vorliegen. Das können beispielsweise soziale oder psychische Probleme sein. Das Gesuch um eine Namensänderung ist bei der Regierung des Wohnsitzkantons einzureichen.


4 Welchen Familien­namen erhält das Kind, wenn der ledige Vater das Kind vor der Geburt anerkennt?
Das Kind erhält den Nachnamen der Mutter. Die Vaterschaftsanerkennung bewirkt keinerlei Änderung des Familiennamens.


5 Darf ein Paar den Nachnamen der Frau zum Familiennamen nehmen?
Ja. Dazu braucht es aber vor der Heirat ein begründetes Gesuch an die Regierung des Wohnkantons. Falls dieses Gesuch bewilligt wird, tragen Mann und Kinder den Nachnamen der Frau.


6 Kann eine Frau nach der Scheidung ihren ledigen Namen wieder annehmen?
Ja, innerhalb eines Jahres seit dem Scheidungsurteil. Die sogenannte Annahmeerklärung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz abgegeben werden. Unterlässt sie dies, heisst eine geschiedene Frau von Gesetzes wegen weiterhin so wie während der Ehe.


7 Dürfen Eltern ihrem Kind irgendeinen Fantasienamen als Vornamen geben?
Nein. Lächerliche oder gar anstössige Namen darf das Zivilstandsamt nicht eintragen. Es muss die Interessen des Kindes wahren. Auch darf einem Mädchen nicht ein Knabenname gegeben werden und umgekehrt.


8 Wie viele Vornamen darf ein Kind haben?
Es gibt keine Begrenzung. Die Eltern können mehrere Vornamen wählen und diese im Geburtsregister eintragen lassen.


9 Darf man selber einen anderen Namen annehmen?
Ja. Jede Person darf für sich selbst einen Künstlernamen, ein Pseudonym oder einen anderen Taufnamen wählen. Allerdings sind diese Namen nicht amtlich. Das heisst: Es ändert sich nichts am Namen, der im Ausweis steht.


10 Welchen Namen erhält ein Adoptivkind?
Es erhält den Familiennamen der Adoptiveltern. Diese dürfen dem Adoptivkind zudem einen neuen Vornamen geben.

10. April 2011 | Nadja Burri


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