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Beratung | saldo 09/2011

Kunden können einseitige Änderungen ablehnen

Wer Preisaufschläge nicht akzeptiert und deshalb den Vertrag kündigt, hat Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr.

Seit dem 1. April verlangt die Kreditkartenherausgeberin Viseca von Kunden Fr. 1.50 pro Rechnung, wenn sie die Monatsrechnung weiterhin auf Papier erhalten wollen. Über eine halbe Million Karteninhaber von Regional- und Kantonalbanken, der Raiffeisen sowie der Migros Bank sind davon betroffen.

Bei der Änderung der Gebühren handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung. Diese ist nur zulässig, wenn der Kunde zustimmt. Lehnt er sie ab, dauert der alte Vertrag weiter, bis ihn eine Partei kündigt.

Werner H. aus Basel akzeptierte die Vertragsänderung der Viseca nicht und kündigte Anfang März seine Mastercard. Er verlangte die anteilsmässige Rückzahlung der Jahresgebühr. Damit war  aber die Viseca nicht einverstanden.

Sie hält in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass bei Beendigung des Vertrags «kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr» entstehe. Laut saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid hat die Viseca neue Gebühren eingeführt und damit den laufenden Vertrag verletzt.

Deshalb müsse sie entweder den Vertrag bis Ende der Laufzeit zu den bisherigen Bedingungen weiterführen oder den Jahresbeitrag ab Kündigung des Vertrages zurückerstatten.

08. Mai 2011 | Thomas Lattmann, Redaktion saldo


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