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Meine russische Ehefrau besitzt in ihrer Heimat zwei Eigentumswohnungen. Sind wir verpflichtet, die beiden Wohnungen hier in der Steuererklärung anzugeben?
Ja, grundsätzlich müssen Sie das gesamte Vermögen deklarieren, unabhängig davon, wo es sich befindet. Die Liegenschaften in Russland sind daher auch in der Schweiz anzugeben – ihr Wert als Vermögen und allfällige Mieteinnahmen als Einkommen. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Ländern fällt die Bemessung der Steuern unterschiedlich hoch aus.
22. Mai 2011 | fs