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Wir leben in der Schweiz und haben letztes Jahr Bargeld in Euro geerbt. Das Geld haben wir auf ein Eurokonto bei unserer Schweizer Bank einbezahlt. Wie müssen wir die Erbschaft in der Steuererklärung deklarieren?
Die Erbschaft wird nicht als Einkommen besteuert. Je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton wird jedoch eine Erbschaftssteuer fällig. Ausgenommen davon sind lediglich Ehepartner und in den meisten Kantonen die direkten Nachkommen.
Auf jeden Fall sollten Sie die erhaltene Erbschaft in dem dafür vorgesehenen Feld «Erbschaften und Schenkungen» in der Steuererklärung eintragen. Sie müssen den Betrag in Schweizer Franken angeben – zum Umrechnungskurs am Datum, an welchem Sie die Erbschaft erhalten haben.
Den damals geltenden Wechselkurs können Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Internet abfragen unter: www.ezv.admin.ch. Die Erbschaft ist in der Steuererklärung künftig als Vermögen zu deklarieren.
22. Mai 2011 | fs