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Ich habe mich selbständig gemacht und dazu meine
3a-Lebensversicherung vor Vertragsablauf aufgelöst.
Die Schlussabrechnung der Versicherung ist für mich
nicht nachvollziehbar. Wer kann mir beim Kontrollieren der Abrechnung helfen?
Es ist leider oft so, dass nach der vorzeitigen Auflösung einer Lebensversicherung bei den Versicherten Enttäuschung herrscht. Versicherer berechnen hohe Kosten, wenn man frühzeitig aussteigt, das heisst für den sogenannten Rückkauf. Wir empfehlen Ihnen, die Abrechnung in einem ersten Schritt mit der Versicherungsgesellschaft zu besprechen. Vor dem Gespräch sollten Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Police studieren. In den AVB wurden bei Vertragsabschluss alle Bedingungen für die Lebensversicherung im Detail geregelt – auch ein allfälliger Rückkauf. Die Abrechnung muss sich nach diesem Regelwerk richten. Falls Sie mit den Erklärungen Ihres Versicherers nicht einverstanden sind und er sich nicht an die AVB hält, können Sie sich an den Ombudsman der Privatversicherungen wenden. Die Stiftung stellt ihre Dienste gratis und neutral in Zürich, Lausanne und Lugano zur Verfügung – mehr dazu unter: www.versicherungsombudsman.ch. Hilft auch das nicht weiter, ist die Konsultation eines Anwalts zu empfehlen.
28. August 2011 | fs