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Beratung | K-Tipp 15/2011

Klage vor Gericht: Was ist der «Zivilweg»?

Ich habe gegen die Geschäftsführer des Registerhais «B und P Dienstleistungen» Anzeige ­eingereicht und von ihnen das Geld zurück­verlangt, das ich irrtümlicherweise eingezahlt habe. Nun sind die Geschäftsführer vom ­Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden.
Meine Forderung ist «auf den Zivilweg» ­verwiesen worden. Was heisst das?

Das bedeutet, dass Sie Ihre Forderung jetzt in einem sogenannten Zivilprozess  geltend machen und den Richter davon überzeugen müssen, dass Ihnen der Registerhai das Geld auf ­illegale Weise abgeknöpft hat.

In Zivilprozessen stehen sich Private mit ihren Ansprüchen gegenüber. Oder Private und Unternehmen. Dies im Unterschied zum Strafprozess, in dem der Staat Partei ist.

Ein Zivilverfahren richtet sich nach der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Meist beginnt es, indem sich die Parteien vor dem Friedensrichter treffen. Das Zivilverfahren könnte aber teuer werden: Wenn Sie mit ­Ihrer For­derung scheitern, müssen Sie Ihren eigenen Anwalt plus Gerichtskosten zahlen. Zudem müssten Sie der Gegenseite für ihre Auslagen zusätzlich eine sogenannte Parteientschädigung überweisen. Im besten Fall – wenn Sie gewinnen – fallen für Sie ­keine Gerichtskosten an, und die Gegenpartei muss Ihnen Ihren Aufwand bzw. die Anwaltskosten ­er­setzen.


Buchtipp: Was Sie über ­Klagen, Prozesse usw. wissen müssen, lesen Sie im «Saldo»-Rat­geber «So kommen Sie zu Ihrem Recht». Be­stellen: www.ktipp.ch.

17. September 2011 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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Kommentare (1)

 
  • Wickiless | 27.09.2011, 20:47

    Zechpreller von Informatik-Dienstleistungen

    Wir haben im Moment mit einer Person zu tun welche
    IT-Dienstleistungen in Auftrag gibt und die Rechnungen nicht bezahlt.
    Es handelt sich hierbei um einen 73 Jahre alten Rentner (deutscher
    Staatsbürger, Wohnhaft in St. Gallen) der, wie wir im nach hinein
    festgestellt haben verschiedentlich wegen gleicher Delikte vor Gericht
    war und auch verurteilt wurde. Nennen wir ihn A.B. aus St. Gallen.
    Dies sollte für alle Unternehmen welche IT-Dienstleistung
    anbieten eine WARNUNG sein. Wir sind leider auf den Betrüger
    hereingefallen, die Betreibung hat er mit einem Rechtsvorschlag
    quittiert und für den geforderten Betrag von Fr. 240.-- lohnt es
    sich nicht noch einmal Fr. 300.-- für die Rechtsöffnung
    auszugeben. Das Besondere an dem Fall ist, Pensionäre können
    nicht gepfändet werden. Besonderes: Der A. B. verfügt
    über dieses Wissen und weiss sich auch zu helfen. Es ist
    besondere Vorsicht geboten, da das Auftreten im ersten Moment als
    seriös aussieht. Er hat einen IMac für welchen er Support
    benötigt. ACHTUNG ER ZAHLT NICHT. Wenn Sie den Namen des
    Betrügers möchten schicken Sie uns eine Email wir
    beantworten jede Anfrage.

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