|
(1) |
Ich habe gegen die Geschäftsführer des Registerhais «B und P Dienstleistungen» Anzeige eingereicht und von ihnen das Geld zurückverlangt, das ich irrtümlicherweise eingezahlt habe. Nun sind die Geschäftsführer vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden.
Meine Forderung ist «auf den Zivilweg» verwiesen worden. Was heisst das?
Das bedeutet, dass Sie Ihre Forderung jetzt in einem sogenannten Zivilprozess geltend machen und den Richter davon überzeugen müssen, dass Ihnen der Registerhai das Geld auf illegale Weise abgeknöpft hat.
In Zivilprozessen stehen sich Private mit ihren Ansprüchen gegenüber. Oder Private und Unternehmen. Dies im Unterschied zum Strafprozess, in dem der Staat Partei ist.
Ein Zivilverfahren richtet sich nach der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Meist beginnt es, indem sich die Parteien vor dem Friedensrichter treffen. Das Zivilverfahren könnte aber teuer werden: Wenn Sie mit Ihrer Forderung scheitern, müssen Sie Ihren eigenen Anwalt plus Gerichtskosten zahlen. Zudem müssten Sie der Gegenseite für ihre Auslagen zusätzlich eine sogenannte Parteientschädigung überweisen. Im besten Fall – wenn Sie gewinnen – fallen für Sie keine Gerichtskosten an, und die Gegenpartei muss Ihnen Ihren Aufwand bzw. die Anwaltskosten ersetzen.
Buchtipp: Was Sie über Klagen, Prozesse usw. wissen müssen, lesen Sie im «Saldo»-Ratgeber «So kommen Sie zu Ihrem Recht». Bestellen: www.ktipp.ch.
17. September 2011 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
Kommentare (1) |
|
Wir haben im Moment mit einer Person zu tun welche
IT-Dienstleistungen in Auftrag gibt und die Rechnungen nicht bezahlt.
Es handelt sich hierbei um einen 73 Jahre alten Rentner (deutscher
Staatsbürger, Wohnhaft in St. Gallen) der, wie wir im nach hinein
festgestellt haben verschiedentlich wegen gleicher Delikte vor Gericht
war und auch verurteilt wurde. Nennen wir ihn A.B. aus St. Gallen.
Dies sollte für alle Unternehmen welche IT-Dienstleistung
anbieten eine WARNUNG sein. Wir sind leider auf den Betrüger
hereingefallen, die Betreibung hat er mit einem Rechtsvorschlag
quittiert und für den geforderten Betrag von Fr. 240.-- lohnt es
sich nicht noch einmal Fr. 300.-- für die Rechtsöffnung
auszugeben. Das Besondere an dem Fall ist, Pensionäre können
nicht gepfändet werden. Besonderes: Der A. B. verfügt
über dieses Wissen und weiss sich auch zu helfen. Es ist
besondere Vorsicht geboten, da das Auftreten im ersten Moment als
seriös aussieht. Er hat einen IMac für welchen er Support
benötigt. ACHTUNG ER ZAHLT NICHT. Wenn Sie den Namen des
Betrügers möchten schicken Sie uns eine Email wir
beantworten jede Anfrage.