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Ich habe an einer Werbefahrt eine Matratze für 1500 Franken gekauft. Zwei Tage später wurde sie geliefert. Ich habe leider sofort bar bezahlt. Noch am gleichen Tag bin ich schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurückgetreten. Jetzt sagt der Verkäufer, er schicke mir das Geld erst, wenn ich ihm die Matratze per Post zurückgeschickt hätte. Bin ich dazu verpflichtet?
Nein. Sie müssen die Matratze nicht zurückschicken. Der Umtausch – Ware gegen Geld – muss an Ihrem Wohnort erfolgen.
Sie haben einen klaren Anspruch auf die Rückerstattung des ganzen Betrages. Denn bei Käufen an Werbefahrten gilt ein siebentägiges Rücktrittsrecht – wie auch bei Haustürgeschäften. Und Sie haben den Rücktritt rechtzeitig erklärt.
Weigert sich der Verkäufer, die Matratze abzuholen und Ihnen den Kaufpreis zurückzugeben, müssen Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass hier leider oft unseriöse Geschäftsleute am Werk sind, denen die Rechte ihrer Kunden egal sind.
14. Oktober 2011 | Hans Ruedi Schmid