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Ich wohne mit meiner Familie in einem Zweifamilienhaus. Unsere Haushälfte ist auf den Namen meiner Frau im Grundbuch eingetragen. Die andere Hälfte lautet auf den Namen ihres Vaters. Darf ich mein Säule-3a-Guthaben zur Rückzahlung unserer Hypothekarschuld verwenden, obwohl ich nicht namentlich im Grundbuch erwähnt bin?
Nein. Für einen Bezug der dritten Säule vor Alter 60 im Rahmen der Wohneigentumsförderung gilt: Das Geld darf nur von Personen abgezogen werden, die im Grundbuch eingetragen sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie die Liegenschaft zusammen mit Ihrer Ehefrau selbst bewohnen.
22. Oktober 2011 | fs