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Beratung | K-Tipp 18/2011

Ist das Wohnrecht auch eine Pflicht?

Ich habe vor einigen Jahren mein Elternhaus gekauft und meiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht gegen Bezahlung eingeräumt. Nun will meine Mutter auswandern und nichts mehr zahlen. Kann ich trotz ihres Auszugs auf der vertraglich vereinbarten Miete ­beharren?

Nein. Ein Wohnrecht zieht keine Verpflichtung nach sich, dieses auch effektiv auszuüben. Deshalb kann Ihre Mutter auf ihr Recht verzichten. In diesem Fall  schuldet sie Ihnen in ­Zukunft keine Bezahlung mehr. Der Verzicht Ihrer Mutter gibt Ihnen allerdings ­einen Anspruch auf Löschung des Wohnrechts im Grundbuch.

Die Löschung des Grundbucheintrages erfolgt gestützt auf eine schriftliche Erklärung der wohnberechtigten Person. Ist Ihre Mutter mit der ­Löschung nicht einverstanden, können Sie als Wohnrecht-Geber beim zu­ständigen Gericht die Löschung des Eintrags beantragen.    

28. Oktober 2011 | sh


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